Innentüren verändern – was darf ich?
Dunkelbraune 80er-Jahre-Türen, vergilbter Lack in der Altbau-WG, Glastür zum Schlafzimmer – nicht immer sind Mieterinnen und Mieter einverstanden, was die aktuelle Wahl der Innentüren angeht. Häufig findet sich eine Lösung, um die Türen dennoch schön zu gestalten. Aber nicht immer ist alles erlaubt. Hinweise gibt es hier.
Die Wände und Decken bei Ein- und/oder Auszug zu streichen, ist für viele Mieterinnen und Mieter normal. Bei Türen hingegen ist das nicht so selbstverständlich, denn die verwendeten Lacke sind sehr robust und erfordern nur selten eine Nachbehandlung. Trotzdem kann das Streichen der Innentüren zu den sogenannten Schönheitsreparaturen gehören, die Bewohner in regelmäßigen Abständen vornehmen müssen.
Wenn die Zimmertüren (oder die Innenseite der Außentür) nicht gefallen, sollte man sich immer zunächst an die Hausverwaltung oder, wenn nicht vorhanden, an die Eigentümer wenden. Dort fragt man an, ob und zu welchen Konditionen die Türen ausgetauscht werden dürfen. Bei alten, schlecht isolierenden Türen, abgeblättertem Lack und ramponierten Zargen ist es ziemlich wahrscheinlich, dass die Kosten für einen Wechsel der kompletten Tür (zumindest anteilig) übernommen werden können.
Sind die Türen hingegen in gutem Zustand und ist es ausschließlich Geschmackssache, wie sie aussehen, kann es sein, dass sich der Hausbesitzer oder die Vermieterin sträuben, Kosten für neue Innentüren zu übernehmen.
Keine Änderungen ohne schriftliche Erlaubnis
Bevor selbst Hand angelegt wird, um Änderungen an den Türen in Eigenregie vorzunehmen, sollte in jedem Fall das schriftliche Einverständnis des Mietvertragspartners eingeholt werden. Sonst kann er beim Auszug verlangen, den ursprünglichen Wohnungszustand wiederherzustellen. Bei der Beantragung der Modernisierungsmaßnahme ist zu beachten, genau zu beschreiben, welche Änderungen vorgenommen werden. Ein Beispiel: Neutrales Lichtgrau wird eher genehmigt als kräftiges Pink.
Innentüren schön gestalten
Das Lackieren in der Traumfarbe sieht super aus, wenn die Tür (und eventuell die Zarge) gründlich angeschliffen wird und ein geeigneter, sehr robuster Türenlack verwendet wird. Es gibt sogenannte „Fenster- und Türenlacke“. Das sind meist Acryllacke, die wasserlöslich und umweltfreundlich sind. Beratung gibt es im Holzfachhandel.
Die Tür sollte ausgehängt und flach liegend gestrichen werden. Vorsicht beim Lackieren im Innenhof oder auf dem Balkon: Insekten können sich auf den Anstrich setzen und der Wind Dreck heranwehen. Vor dem Schleifen die Beschläge entfernen. Wer hat, verwendet eine Sprühpistole für den Farbauftrag. Ansonsten funktionieren auch Pinsel und Rolle. Verarbeitungstemperatur und Trocknungszeiten des Herstellers beachten!
Ein Folieren der Türfläche mit einer dünnen, flächig klebenden Folie im Wunschdesign funktioniert für alle glatten Türblätter gut. Kritische Bereiche beim Folieren sind die Ecken und Kanten der Tür. Hier muss besonders sorgfältig nach Herstellervorgaben gearbeitet werden. Profilierte Türen sind für dieses Verfahren nicht geeignet, außer man befestigt erst eine dünne Sperrholzplatte auf der Tür, um eine glatte Fläche zu erhalten. Dabei müssen der Abstand zwischen Türblatt und Zarge sowie das zusätzliche Gewicht beachtet werden.
Ändern, ohne Spuren zu hinterlassen
Ist eine Veränderung des Ist-Zustandes der Türen untersagt, kann man sich mit folgenden Tricks helfen:
Die Dekoration der Tür mit großformatigen Postern, Tapete, Dekorfolie (ohne klebende Rückseite) oder festem Stoff geht häufig am schnellsten. Es gibt unzählige Motive und so ist für jedes Zimmer eine individuelle Verzierung möglich. Die Befestigung hängt vom Material der Tür ab. Von Glas zum Beispiel lassen sich auch hartnäckige und alte Reste von doppelseitigem Klebeband mit etwas Geduld und den richtigen Reinigern, zum Beispiel Reinigungsbenzin, wieder entfernen. Bei lackierten Türen ist das nicht der Fall. Mit der Zeit greift der Klebstoff die Lackierung an und sorgt für irreversible Schäden. Das gilt übrigens ebenso für normale Aufkleber! Hier ist also Vorsicht geboten. Eine Befestigung von Poster oder Stoff erfolgt dann am besten diskret mit Reißzwecken auf der Ober- und Unterseite der Tür.
Das Austauschen einer Tür können fast alle vornehmen, die in einer Wohnung wohnen, die nach 1983 gebaut wurde. Dann kann man davon ausgehen, dass die Türen in der Wohnung Normgröße haben. Wer dann keine Zeit oder Lust hat, mit den Hausbesitzern auszudiskutieren, was möglich ist und welche Kosten übernommen werden, kauft sich seine Wunschtür einfach selbst und hängt sie in die bestehende Zarge ein. Die alte Tür kann unterm Bett oder hinter einem Schrank sicher gelagert und beim Auszug wieder montiert werden. Die eigene Tür nimmt man dann mit, verwendet sie in der nächsten Wohnung als Tür weiter – oder funktioniert sie zu tollen Upcycling-Projekten um: Tische, Pinnwände, Garderobe; das Netz ist voller Ideen!
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