Auf Bodenfläche, Dachform und Abstand zum Nachbarn achten
Ein Carport darf im Gegensatz zu einer geschlossenen Garage selbst aufgebaut werden. Das ändert aber nichts daran, dass die offene Garage eine bauliche Veränderung darstellt und deshalb generell genehmigungspflichtig ist – wobei es in Deutschland abhängig vom Bundesland und teilweise sogar von der Gemeinde oder vom Landkreis eine Reihe von Ausnahmen gibt.
Carport bauen ohne Baugenehmigung
Ein Carport ohne Baugenehmigung kann zum Problem werden – zum Beispiel, wenn der Nachbar wegen des Baus Beschwerde bei der Gemeinde einreicht oder das Bauamt anderweitig davon erfährt. Viele Kommunen verstehen in solchen Fällen keinen Spaß und bestehen auf einen Rückbau des Carports.
Um Ärger zu vermeiden, muss zunächst eine Baugenehmigung vorliegen, erst dann sollte gebaut werden. Der amtliche Vorgang, der zur Baugenehmigung führt, nennt sich Bauantragsverfahren. Wie dieses genau aussieht und welche Formulare hierfür vonnöten sind, ist abhängig von der Landesbauordnung, die in jedem Bundesland ihre eigenen Besonderheiten hat. Hier hilft nur das örtliche Bauamt zu kontaktieren und sich zu erkundigen.
Ist der Bau des Carports genehmigungspflichtig, werden von den Behörden zumindest der formelle Antrag, eine Baubeschreibung, die Flurkarte mit einem Lageplan im Maßstab von 1:500 sowie Bauzeichnungen mit Grundriss, Schnitt und Ansichten gefordert. Sowohl für den Bauantrag als auch die Bauanzeige müssen z. B. ein zugelassener Bauingenieur oder eine Architektin beauftragt werden, um die notwendigen Unterlagen zu erstellen.
In Deutschland gibt es für den Bau von Carports drei länderspezifische Wege:
- In einigen Bundesländern muss im Rahmen einer Baugenehmigung ein kompletter Bauantrag ausgefüllt werden. Dazu müssen auch Statik-Berechnungen eingereicht werden.
- In anderen Ländern ist eine einfache Bauanzeige ausreichend. Die Bauanzeige wird vom zuständigen Bauamt zwar eingehend geprüft, es gibt jedoch kein Verfahren. Kommen vom Bauamt innerhalb von vier Wochen keine Einwände, kann mit dem Bau begonnen werden.
- In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist es sogar erlaubt, einen Carport ohne jegliche Baugenehmigung zu bauen.
Aber auch in den Ländern ohne formelle behördliche Genehmigungspflicht müssen die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Und das kann dann dazu führen, dass letztendlich doch eine Baugenehmigung oder zumindest eine Bauanzeige vonnöten ist. Vor allem, wenn der Carport direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaut werden soll.
Zudem gilt: In den meisten Bundesländern, in denen formell keine Baugenehmigung beantragt werden muss, ist der Bau nur dann wirklich verfahrensfrei, wenn der geplante Carport eine bestimmte Boden- bzw. Raumfläche nicht überschreitet.
Dach für Carport bauen
Ein weiterer relevanter Punkt ist die Dachform des Carports. So sind Carports mit Flachdächern in einigen Gemeinden und Kreisen bei entsprechender Bodenflächengröße genehmigungsfrei, dafür muss für Auto-Unterstellmöglichkeiten mit Spitz- oder Walmdächern eine Baugenehmigung vorliegen. Oder das Gegenteil ist der Fall: Das Bauamt lehnt ein Flachdach ab, weil es zum Beispiel nicht zur regional typischen Bauweise passt, und gibt dafür Spitzdächer, Runddächer oder eine andere Dachform vor.
Drei grundlegende Tipps zum Schluss: Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück sollte eingehalten oder, wenn dies nicht der Fall sein sollte, eine schriftliche Einwilligung des Nachbarn eingeholt werden. Hole alle Informationen von den Behörden ein, bevor du mit dem Bau des Carports beginnst. Bei vielen Carport-Herstellern kann man die Unterlagen für den Bauantrag erhalten, zum Beispiel die Bauzeichnung, eine Baubeschreibung und Angaben zur Statik.
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